Luftraumstruktur

Kapitel 20.1

Flight Information Region (FIR)

Das Fluginformationsgebiet der Schweiz ist unterteilt in die zwei Kontrollbezirke (CTA) Zürich und Genf. Die Trennlinie zwischen den beiden Kontrollbezirken verläuft westlich von Bern. In jedem dieser Bezirke ist eine bestimmte Stelle für den Fluginformationsdienst (flight information service) zuständig. Ihre Aufgabe besteht darin, den Flugbesatzungen auf deren Verlangen Informationen zu bieten (Wetter, Einschränkungen, anderer Luftverkehr etc.). Zusätzlich können auf dieser Frequenz auch Flugpläne geändert oder neu aufgegeben werden. Im Falle eines Notfalles kann der flight information service auch die Alarmierung sicherstellen (alerting service).

In der Schweiz ist «zurich- oder geneva information» grundsätzlich für die Luftfahrzeuge im Luftraum der Klasse E und G zuständig und übernimmt dabei keine eigentliche Verkehrsleitung. Sie erteilt also keine Freigaben oder Verbote und separiert auch die Flugzeuge nicht aktiv voneinander.

Zivile Kontrollzonen (CTR)

Um die Luftfahrzeuge während den An- und Abflügen, sowie auf den Platzrunden vor unkontrollierten Annäherungen und der Gefahr von Zusammenstössen zu schützen, wurden besondere Kontrollzonen (CTR) um grössere Flughäfen eingerichtet. In der Schweiz sind diese Kontrollzonen entweder der Klasse C oder D zugewiesen. Die Untergrenze dieser Lufträume ist immer der Boden (GND). Die Obergrenze variiert je nach lokalen Gegebenheiten des Flughafens.

In diesen CTR sind die Flugverkehrsleiter des entsprechenden Flughafens zuständig (Approach oder Tower), den Flugverkehr zu kontrollieren und zu führen.

Luftstrassen (AWY) und Nahkontrollbezirke (TMA)

Luftstrassen sind oft beflogene, vorgegebene Strecken (lateral und vertikal) zwischen Navigationspunkten. Die wichtigsten Luftstrassen in der Schweiz verlaufen von Zürich Richtung Mailand (A9), und von Zürich nach Genf (G5).

Die TMA sind eigentlich die Verbindungsstücke zwischen den grossen Flughäfen und den Luftstrassen, in welchen die Steig- bzw. Sinkflüge der Flugzeuge geführt werden. Die Struktur dieser TMA ist vor allem in der Schweiz recht komplex. Allgemein lässt sich sagen, dass die Untergrenze einer TMA nie der Boden (GND) ist. Damit lassen sich TMA also unterfliegen. Des Weiteren gilt, dass je näher eine TMA an die CTR kommt, desto tiefer seine Untergrenze wird.

Militärische CTR und TMA

Militärische Kontrollzonen (CTR) und Nahkontrollbezirke (TMA) sind nicht durchgehend aktiv. Die Aktivierungszeiten sind von den Militärflugzeiten und den Bedürfnissen der Luftwaffe abhängig.

Zu beachten gilt, dass insbesondere die CTR/TMA Payerne jederzeit aktiv sein kann. Dies auf Grund der einsatzbereiten Kampfjets, welche rund um die Uhr für Luftpolizeieinsätze starten können.

Militärische Trainingslufträume

Die militärischen Trainingslufträume TRA/TSA (Temporary Reserved and Segregated Areas) befinden sich über den Alpen, unterteilt durch den Airway A9, sowie über dem Jura. Die Untergrenzen der Lufträume über den Alpen sind FL 130, über dem Jura FL 100. Die Aktivierung der Zonen Saentis und Schratten mit Untergrenze FL 100 ist im Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) publiziert.

Militärflugdienstzeiten

Die Militärflugdienstzeiten beeinflussen die Klassifizierung der Lufträume über den Alpen sowie der militärischen CTR und TMA.

Standardflugzeiten für militärische Flüge. Diese können jederzeit verlängert werden, insbesondere im Hinblick auf CTRs und TMAs.

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