Luftraumklassifizierung Schweiz

Kapitel 20.2

Luftraumklassen und Benutzungsbedingungen

Die Klassifizierung eines Luftraums dient dazu, die Bedingungen zu definieren, unter welchen der entsprechende Luftraum benutzt werden darf. Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat sieben Luftraumklassen mit den dazu gehörenden Bedingungen definiert. In der Schweiz werden lediglich die vier Luftraumklassen C, D, E und G angewendet.

Allgemeine Luftraumklassifizierung Schweiz

Dort wo keine speziellen Lufträume errichtet wurden gilt eine generelle Luftraumklassifizerung. Dabei wird zwischen Mittelland-Jura und Alpen unterschieden. Über den Alpen hängt die generelle Klassifizierung von den Betriebszeiten der Luftwaffe ab.

Darstellung von Lufträumen

Die lateralen Ausdehnungen der Lufträume sind auf einer Karte relativ einfach dar zu stellen und heraus zu lesen. In der Schweizer ICAO- Luftfahrtkarte wird dies mit blauen Linien dargestellt, auf welchen auch jeweils geschrieben steht, um welche Klasse von Luftraum es sich handelt.




Schwieriger wird es die vertikale Dimension, also die gültige Höhe eines Luftraumes, auf einer Karte dar zu stellen.

Für jedes Segment gibt es ein eigenes Informationsfeld. Dieses gibt Auskunft über die Klassifizierung, die Unter- und Obergrenze des Luftraums und, wo anwendbar, die Flugverkehrsleitstelle und deren Frequenz für das Einholen der Freigabe zum Ein- oder Durchflug.

Beispiel: 3D Darstellung der CTR / TMA Bern

Übersicht zivile CTR und TMA

Quelle: VFR Manual, Skyguide

Übersicht militärische CTR und TMA

Quelle: VFR Manual, Skyguide

Sicht und Wolkenabstände

Grundsätzlich gilt ein Wolkenabstand von vertikal 1000 ft und horizontal 1.5 km. Die Mindestsicht ausserhalb der Luftraumklasse G beträgt 5 km unterhalb FL 100 und 8 km oberhalb FL 100. Im Luftraum der Klasse G darf bis zu einer Mindestsichtweite von 1.5 km geflogen werden, falls die Sicht auf Boden oder Wasser, ein Flugweg ausserhalb von Wolken (ohne Wolkenabstand) und jederzeit eine Umkehrkurve sichergestellt werden kann. Dies ist allerdings nur zulässig mit einer Fluggeschwindigkeit von maximal 140 kts IAS.

Transponderpflicht

In den folgenden Fällen muss ein Mode-S Transponder mitgeführt und betrieben werden:

  • In den Lufträumen C und D
  • In den Lufträumen der Klasse E und oberhalb von 7000ft AMSL
  • Für NVFR Flüge in allen Lufträumen
  • bei Flügen nach Sichtflugregeln mit motorisierten oder nichtmotorisierten Luftfahrzeugen, bei welchen in der Luftraumklasse G in einer Höhe über 300 m (1000 ft) über Grund nach den Mindestwerten gemäss SERA.5001 geflogen wird;
  • Für Abflüge mit Helikoptern bei Boden und Hochnebel in allen Luftraumklassen


Allgemein gilt:
Sofern ein Transponder mitgeführt wird und sofern nicht durch die ATC anders instruiert, ist der Transponder immer zu betreiben und der Code 7000 mit Höhenangabe einzustellen.

Special VFR (SVFR) innerhalb von Kontrollzonen (CTR)

Wenn innerhalb einer Kontrollzone (CTR) die Sichtflugwetterbedingungen nicht eingehalten werden können, so kann die Flugverkehrsleitung innerhalb der Kontrollzone (CTR) während des Tages unter folgenden Bedingungen eine Special VFR (SVFR) Clearance genehmigen:

  • ausserhalb von Wolken mit Sicht auf den Boden
  • Minimalsichtweite von 1.5 km
  • Maximalgeschwindigkeit von 140 kts IAS
  • Wolkenbasis 600ft (180m) /AGL oder höher

Nachtflug

Bei Sichtflügen bei Nacht müssen folgende Mindestwerte eingehalten werden:

  • Flugsicht: 8 km;
  • Wolkenabstand: horizontal: 1,5 km; vertikal: 300 m (1000 ft)
  • Erdsicht: ununterbrochen bis und mit 900 m (3000 ft) AMSL oder 300 m (1000 ft) AGL; massgebend ist die grössere Höhe.

In der Schweiz kann innerhalb einer Kontrollzone auch in der Nacht nach Special VFR operiert werden. Dies gilt nicht im Ausland. Sofern ein Transponder mitgeführt wird und sofern nicht durch die ATC anders instruiert, ist der Transponder immer zu betreiben und der Code 7000 mit Höhenangabe einzustellen.

Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) in den Luftraumklassen E und G

Flüge nach Instrumentenflugregeln finden auch in den Luftraumklassen E und G statt. Umso wichtiger ist es, dass der Luftraum durch den Piloten stetig überwacht wird (see & avoid) und die Wolkenabstände eingehalten werden. Insbesondere in der Umgebung von zivilen Regionalflugplätzen (z.B. Bern, Grenchen usw.) und von Militärflugplätzen ist mit einem erhöhten Aufkommen von IFR-Verkehr zu rechnen. Zudem gibt es in der Schweiz ein Low Flight Network (LFN) für Helikopterflüge der Luftwaffe und der Rega nach Instrumentenflugregeln.

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