Flugmedizinische Voraussetzungen

Kapitel 3.11

Allgemeiner Zustand / Tagesform

In übermüdetem Zustand, bei Stress und Gereiztheit darf nicht geflogen werden. Emotionen und starke Gefühle lenken von der fliegerischen Aufgabe ab.

Physische Verfassung

Zu den physischen Voraussetzungen für den Flugdienst gehören:

  • guter gesundheitlicher Gesamtzustand
  • ausgeschlafen
  • verordnete Augenkorrekturgläser müssen getragen werden (Mitführen der Ersatzbrille)

Vor und während des Flugdienstes soll nicht geraucht werden (Höhenprobleme).

Nach Tiefseetauchgängen darf innerhalb einer vorgegebenen Zeit nicht geflogen werden.

Physische Verfassung

Bei folgenden Problemen darf keine fliegerische Tätigkeit ausgeübt werden:

unter dem Einfluss bewusstseinsverändernder Drogen, von Alkohol und Medikamenten

bei Erkältungen. Die eustachische Röhre muss frei sein

bei akuten Stirnhöhlenproblemen. Der Druckausgleich kann nicht stattfinden

Massnahmen während des Flugdienstes

Vermeiden von übermässigen Wasserverlust

Der Wasserverlust des Körpers durch Verdunstung und Schwitzen während des Flugdienstes muss mit leichten Getränken kompensiert werden. Die Getränke sollen wenig Zucker und keine Kohlensäure enthalten.

Massnahmen gegen Sauerstoffmangel

Bei Flügen in grosser Höhe können die gefährlichen Auswirkungen des Sauerstoffmangels, hypoxische Hypoxie / HYPOXIA auftreten.

Prophylaxe und Therapie:

Einatmen von Medizinal-Sauerstoff über eine zertifizierte Anlage, im Notfall durch kontrollierte Atmung

Sauerstoffmangel kann in Höhen ab 3500 m zu Problemen führen. Ab 4000 m ist der Gebrauch einer Sauerstoff-Anlage empfohlen.

Massnahmen während des Flugdienstes

Druckausgleich:

Beim Höhenwechsel muss automatisch ein Druckausgleich in den Ohren, den Stirn- und in Kieferhöhlen stattfinden. Ist dies nicht der Fall, so kann als Notbehelf ein Druck in den Ohren durch Zuhalten der Nase und gleichzeitigen leichten Gegendruck aus der Mundhöhle kompensiert werden.

Vorsicht: Bei starkem Gegendruck ist Ihr Trommelfell in Gefahr.


Schutz des Gehörs:

Die Schulflugzeuge sollen mit einer INTERCOM-Anlage ausgerüstet sein. Im Flugbetrieb sind HEADSETS (Kopfhörer / Mikrophon-Garnituren) zu tragen.

Kunstflug

Der Kunstflug stellt überdurchschnittliche körperliche Anforderungen an einen Piloten. Deshalb sind für diese Art des Flugtrainings besondere flugmedizinische Empfehlungen und Vorschriften zu beachten.

Bekleidung

Sie darf nicht einengend sein. Empfohlen sind:

  • heller, leichter Overall (Kombi)
  • bequeme Schuhe, mit denen ein «Gefühl» auf das Flugzeug übertragen werden kann
  • Sonnenhut bei stark verglastem Cockpit
  • Sonnenbrille

Wegen der Gefahr von schweren Verbrennungen durch einen Treibstoffbrand, dürfen beim Flugdienst mit Motorflugzeugen nur Kleidungsstücke aus Naturprodukten getragen werden; (Baumwolle, Wolle, Seide, Leinen, Leder). Dies ist besonders wichtig für Kleidungsstücke, die mit der Haut in Berührung kommen. Brennender und schmelzender Kunststoff klebt auf der Haut. Daraus ergeben sich besonders schwere Verbrennungen.

Haut und Atemschutz

Der Hautkontakt mit jeglicher Form von Lösungsmitteln, besonders mit Treibstoff ist zu vermeiden. Kommt aus Versehen ein Hautkontakt zu Stande, so sind die kontaminierten Hautstellen sofort unter fliessendem Wasser und mit Seife gründlich zu waschen.

Treibstoffdämpfe sollen nicht eingeatmet werden.

Das Tragen von lösungsmittelfesten Handschuhen kann Hautreizungen vorbeugen.

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