Weiterführende Verfahren

Kapitel 11.4

Generelles

Nach einer erfolgreichen Landung ist der Flug noch nicht abgeschlossen. Je nach Situation gilt es, das Flugzeug so schnell wie möglich zu verlassen und sich und die Passagiere in Sicherheit zu bringen (Brandgefahr). Zudem muss allenfalls Erste Hilfe geleistet und die Behörden informiert werden.

Notfallmässiges verlassen des Flugzeuges am Boden / EMERGENCY EVACUATION ON GROUND

Die generellen Verfahren für das notfallmässige Verlassen des Flugzeuges am Boden sind im GuV Kapitel 1 beschrieben. Es lohnt sich, dass sich jeder Pilot in regelmässigen Abständen mit diesem Thema auseinandersetzt, um im Ernstfall für diesen Fall bereit zu sein.

Erste Hilfe

Sobald Sie sich in sicherer Distanz zum Flugzeug befinden, müssen Sie sich als erstes um das Wohl der Betroffenen kümmern.

  • Geht es allen gut?
  • Ist jemand verletzt?
  • Fehlt jemand?

Falls ein Betroffener Hilfe braucht, soll so schnell wie möglich medizinische Unterstützung angefordert und Erste Hilfe geleistet werden.

Überleben im unwegsamen Gelände / Gebirge

Wer sich nach einer geglückten Notlandung in unwegsamen Gelände/Gebirge wiederfindet, soll folgendes tun:

  • Nach Möglichkeit eigene Position feststellen. Kontakt mit REGA herstellen (evtl.. via REGA-App, dafür reicht ein ganz knapper Empfang).
  • Sicherstellen, dass der Notsender des Flugzeuges aktiviert wurde. Allenfalls versuchen, über 121.500 mit Airliner oder Militärluftfahrzeug in Kontakt zu treten.
  • Immer ein Mobile-Device (auch wenn kein Empfang) in Betrieb halten. Es kann durch Suchhelikopter gepeilt werden.
  • Möglichst lange nahe dem Unfallort bleiben. Ein Wrack findet sich leichter als eine verirrte Person. Ihre Ausrüstung ist evtl. nicht für den Abstieg über einen Gletscher geeignet.
  • Sich bei Helikoptergeräuschen durch Winken und Y-Stellung bemerkbar machen. In der Nacht mit Taschenlampe blinken oder Feuer machen. Am Tag evtl. Rauch erzeugen.
  • Witterungsschutz sicherstellen.
  • Bei längerer Verweildauer: nach Möglichkeit Wasser abkochen.

Meldung von Flugunfällen und Vorfällen

Unfälle und schwere Vorfälle müssen unverzüglich an die entsprechende Stelle gemeldet werden. Für Vorfälle in der Schweiz ist unverzüglich das Rescue Coordination Center (RCC) zu benachrichtigen. Ausserdem ist für Vorfälle von in der Schweiz immatrikulierten Flugzeugen (auch im Ausland) die Meldestelle der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) zu kontaktieren. Die Meldestelle der SUST ist die Alarmzentrale der Schweizerischen Rettungsflugwacht / REGA. Auf diesem Weg kann, wenn nötig, auch gleich medizinische Hilfe angefordert werden.

Zudem muss man bestimmte Vorfälle auch an die Behörde melden. In der Schweiz ist dies das Bundesamt für Zivilluftfahrt / BAZL.

Für Unfälle oder Vorfälle im Ausland sind zudem die Weisungen des jeweiligen Landes zu befolgen.

Nähere Informationen zur Meldung von Flugunfällen und Vorfällen finden Sie im VFR Manual Switzerland / VFRM Switzerland im Kapitel GEN. Hier finden Sie auch alle nötigen Telephonnummern.

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Kapitel

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