Flugmedizinische Voraussetzungen

Kapitel 3.11

Bekleidung

Sie darf nicht einengend sein. Empfohlen sind:

  • heller, leichter Overall (Kombi)
  • bequeme Schuhe, mit denen ein «Gefühl» auf das Flugzeug übertragen werden kann
  • Sonnenhut bei stark verglastem Cockpit
  • Sonnenbrille

Wegen der Gefahr von schweren Verbrennungen durch einen Treibstoffbrand, dürfen beim Flugdienst mit Motorflugzeugen nur Kleidungsstücke aus Naturprodukten getragen werden; (Baumwolle, Wolle, Seide, Leinen, Leder). Dies ist besonders wichtig für Kleidungsstücke, die mit der Haut in Berührung kommen. Brennender und schmelzender Kunststoff klebt auf der Haut. Daraus ergeben sich besonders schwere Verbrennungen.

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Kapitel

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